Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm [1], in der die Erarbeitung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen gefordert wird, schlägt vor, die Öffentlichkeit zu informieren und aktiv zu beteiligen. Das Ziel ist, die Öffentlichkeit zu Vorschlägen zu Lärmaktionsplänen anzuhören, und so an der Erarbeitung und Überprüfung der Aktionspläne zu beteiligen und ebenso auch über Entscheidungen zu informieren.
Bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen steht die Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Vordergrund, den Lärm wirksam zu reduzieren. Neben planerisch-fachlichen Gesichtspunkten geht es auch um den „diskursiven Prozess unterschiedlicher Akteurs- und Bevölkerungsgruppen“ [2]. So können lokale Lärmprobleme und spezifische Bedarfe vor Ort erfasst und gezielter berücksichtigt werden. Hierbei spielen nicht nur durch Lärm belastete Gebiete eine wesentliche Rolle, sondern es sollen auch ruhige Rückzugsräume identifiziert und geschützt werden. Insbesondere für zunehmend verdichtete Ballungsräume bieten ruhige Orte und Erholungsflächen wichtige Ausgleichs- und Entlastungmöglichkeiten zur alltäglichen Lärmsituation im Wohn- und Arbeitsumfeld [3].
Die Art und Weise der Beteiligung ist jedoch formal nicht geregelt, so dass bei der Durchführung der Beteiligung und Partizipation der Öffentlichkeit die zuständigen Kommunen häufig unterschiedliche Verfahren anbieten. Die Verfahren zur Beteiligung reichen hier von der einfachen Bereitstellung von Informationen über die Konsultation der Bevölkerung bis hin zu aktiven Kooperationsangeboten. Viele Kommunen setzen auch unterschiedliche Verfahren im Verlauf der Lärmaktionsplanung ein, beispielsweise unternehmen Ortsbegehungen, bieten Informationsveranstaltungen und Workshops an oder ermöglichen eine elektronische Beteiligung über Onlineangebote (siehe hierzu insbesondere auch das folgende Video zur Beteiligung der Öffentlichkeit).
Wenn Sie sich zum Schutz vor Lärm in Ihrer Kommune einbringen wollen, nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kommune auf. Ihre Beteiligung ist erwünscht und hilfreich.
Literatur:
[1] https://www.bmuv.de/themen/luft-laerm-mobilitaet/laerm/umgebungslaerm und https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32002L0049&from=EN
[2] Leitfaden des Umweltbundesamtes: Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung, 2018 (siehe https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/181129_uba_larmaktionsplan_bf_klein.pdf)
[3] Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: Lärmaktionsplan Berlin 2019–2023. Anlage 10: Ruhige Gebiete und städtische Ruhe- und Erholungsräume. 2020 (siehe https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/laerm/laermaktionsplan-berlin-2019-2023/)