Tag gegen Lärm
International Noise Awareness Day

Eine Aktion der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V.

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Wenn es um Schutz vor Lärm geht - dann geht es auch um Partizipation

Partizipation bedeutet Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit an Prozessen der Veränderung der Umwelt. Dies gilt auch wenn Geräuschumgebungen verändert werden sollen.

Bereits 2002 wird in der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm gefordert, die Öffentlichkeit zu informieren und aktiv zu beteiligen. Als Ziel wird dort genannt, die Öffentlichkeit zu Vorschlägen zu Lärmaktionsplänen anzuhören, und so an der Erarbeitung und Überprüfung der Aktionspläne zu beteiligen und ebenso über Entscheidungen zu informieren. [1]
Dabei ist die Art und Weise der Partizipation formal nicht geregelt, so dass die Beteiligung der Öffentlichkeit häufig unterschiedlich ausfällt.

Das folgende Video gibt einen kurzen Einblick in die Möglichkeiten der Partizipation, wenn es um Umgebungsgeräusche geht.

Wer sich zum Schutz vor Lärm einbringen will und kann, sollte Kontakt zur Kommune aufnehmen. Bürger:innen- Beteiligung ist erwünscht und hilfreich!

[1] www.bmuv.de/themen/luft-laerm-mobilitaet/laerm/umgebungslaerm und eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/

Anmerkung: Die Ausführungen zur Partizipation basieren auf einem Konzeptpapier von Kerstin Thölke zum „Tag gegen Lärm und Partizipation“ vom Januar 2022.