Tag gegen Lärm
International Noise Awareness Day

Eine Aktion der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V.

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Formen der Partizipation

Bei der Bürger:innenbeteiligung gibt es formal garantierte demokratische Beteiligung (z.B. Wahlen), gesetzlich geregelte Beteiligungsverfahren, organisierte Mitarbeit (in Parteien und Organisationen) und freiwillige Beteiligungsangebote der Kommunen.
Dabei sind verschiedene Formen von Beteiligungen zu unterscheiden, in denen vor allem der Grad des aktiven Einbezugs der Bürger:innen variiert. Häufig wird unterschieden zwischen

  • Information (Teilhabe)
  • Konsultation
  • Kooperation und Mitwirkung

Diese Formen bauen aufeinander auf und geben den Bürger:innen zunehmend mehr Verantwortung und erlauben der Öffentlichkeit eine mehr und mehr aktivere Rolle. Dabei versteht man unter Öffentlichkeit sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen und Institutionen, die die Öffentlichkeit repräsentieren. D.h. auch Verbände, Organisationen und Unternehmen, wie beispielsweise Umweltverbände, Verkehrsbetriebe, Wohnungsunternehmen, Bürgerinitiativen oder Interessengemeinschaften können sich in Beiteiligungsverfahren einbringen. [1]
Das Konzept der gezielten Beteiligung ist Soundscape Forschung entlehnt, die die Partizipation von Betroffenen als lokale Expert:innen zum Grundkonzept macht. [2]  

 

[1] Umweltbundesamt (2018). Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung, Dessau-Roßlau
[2] DIN ISO 12913-1:2018-02. Akustik - Soundscape - Teil 1: Definition und Rahmenkonzept, DIN, Beuth Verlag, Berlin