In der ersten Stufe zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie mussten alle deutschen Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern bis zum 30.06.2007 strategische Lärmkarten zur Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm erstellen. Des weiteren müssen diese Städte bis zum 18.07.2008 in besonders beeinträchtigten Gebieten Aktionspläne ausarbeiten, um der Geräuschbelastung entgegen zu wirken.
Die aufgelisteten Städte sind die 27 Ballungsräume, die als erstes mit der Umsetzung beginnen mussten. Für jede Stadt finden Sie hier Links zu den zuständigen Behörden und zu bereits veröffentlichten Lärmkarten und Aktionsplänen. Soweit vorhanden, werden auch Informationen zur Beteiligung der Öffentlichkeit an den jeweiligen Aktionsplänen bereitgestellt oder es wird kurz über den aktuellen Stand zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie berichtet.
Aufgrund der hohen Dichte von 12 Ballungsräumen (Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Köln, Mönchengladbach und Wuppertal) in Nordrhein-Westfalen, die in der ersten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie Strategische Lärmkarten erstellen mussten, gibt es da die Besonderheit, dass durch das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen ein gemeinsames Internetportal eingerichtet wurde. Dort können alle Lärmkarten der jeweiligen Städte eingesehen werden. Sobald Aktionspläne oder erste Entwürfe zur Lärmminderungsplanung ausgearbeitet wurden, werden diese ebenfalls auf diesen Internetseiten einzusehen sein.