Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bekämpfung von Umgebungslärm betrifft Umgebungslärm, dem Menschen an den unterschiedlichsten Orten ausgeliefert sind. Ziel ist das Erstellen eines Konzeptes, um Belästigung durch Umgebungslärm, sowie die daraus resultierenden Auswirkungen zu verhindern, mindern oder ihnen vorzubeugen.
Folgende drei Arbeitsschritte sind daher in der Richtlinie vorgesehen:
Die betroffenen Gebiete sind nach Größe bzw. Verkehrsaufkommen unterteilt. Für die Realisierung der zwei ersten Punkte gelten verschiedene Auflagen.
In der ersten Stufe mussten bis zum 30.06.2007 für
strategische Lärmkarten konzipiert werden. Bis zum 18.07.2008 sollen nun Aktionspläne erstellt werden.
Die Umsetzung der einzelnen Arbeitsschritte soll unter Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgen. Demnach soll die Öffentlichkeit nach der Ausarbeitung der Lärmkarten über den aktuellen Stand der Schallbelastung und deren Auswirkungen informiert werden. Des weiteren ist eine Beteiligung der Bevölkerung bei der Entwicklung der Aktionspläne erwünscht, was z.B. durch Bürgerbefragungen verwirklicht wird.
Die Zuständigkeit obliegt den Gemeinden oder den Behörden nach Landesrecht (BImSchG §47e). Das für Ihre Stadt verantwortliche Amt finden Sie unter dem Punkt "Was tut meine Stadt?". Die Kartierung entlang der Haupteisenbahnstrecken wird zentral durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) durchgeführt.
In einer zweiten Stufe sind zusätzlich
betroffen. Für diese Bereiche müssen bis zum 30.06.2012 strategische Lärmkarten erstellt werden. Erforderliche Aktionsplanungen sind dann bis zum 18.07.2013 auszuarbeiten.
Den Wortlaut zur EU Umgebungslärmrichtlinie und das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie finden Sie über unsere Navigationsleiste auf der linken Seite unter "Rechtsvorschriften -> Allgemein".
Weitere Informationen zur EU Umgebungslärmrichtline finden Sie z.B. auf den Webseiten des Umweltbundesamtes unter www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/ulr.html.