Zuständiges Amt:
Stadt Stuttgart
Amt für Umweltschutz
Abteilung Stadtklimatologie
Gaisburgstraße 4
70182 Stuttgart
2009 stellte die Stadt Stuttgart einen Lärmaktionsplan für das gesamte Stadtgebiet auf der Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie auf. Ein wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung war die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form von Informationsveranstaltungen und Workshops. Jede Bürgerin und Bürger konnte sich außerdem direkt schriftlich oder per e-mail an das Amt für Umweltschutz wenden und Maßnahmen vorschlagen. Das Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplans beruht somit zu großen Teilen auf den Vorschlägen der Bevölkerung. Der bestehende Lärmaktionsplans 2009 wird momentan aktualisiert und konkrete Maßnahmen für den Lärmaktionsplan 2013 entwickelt.
Strategische Lärmkarten
Lärmminderungsplanung
Lärmaktionsplanung
Stand: Januar 2012