Zuständige Behörde:
Stadt Kiel
Umweltschutzamt
Andreas-Gayk-Straße 31
24103 Kiel
Die Erarbeitung der Aktionspläne erfolgt unter Mitwirkung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden. Insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung wird hierbei ein hoher Stellenwert eingeräumt. Zunächst erfolgt die Bewertung der Lärmsituation. Kritische Bereiche werden dann im Rahmen von Ortsbeiratssitzungen der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert. Die Veröffentlichung erster Planungsergebnisse, die Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete beinhalten, erfolgen im ersten Halbjahr 2008.
Strategische Lärmkarten
Aktionsplan