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Dortmund

Zuständiges Amt:
Stadt Dortmund
Umweltamt
Katharinenstraße 12
44122 Dortmund

Das Umweltamt der Stadt Dortmund erstellt entsprechend der Vorgaben der EU-Richtlinie Lärmaktionspläne. Diese Lärmaktionspläne beinhalten Maßnahmen zur Lärmreduzierung und zum Schutz Ruhiger Gebiete. Es findet eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Bearbeitung alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt der Aufstellung statt, oder bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation dementsprechend früher.

Strategische Lärmkarten (bitte Dortmund auswählen)
Aktionsplanung

Stand: Januar 2012


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Eine Aktion der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V.




Gefördert durch das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt



Partnerinstitutionen:

logo BG Bau

logo gesundheitsladen
Initiative Hören

VCD



Unterstützt von:

logo Genest + Partner

logo Head Acoustics


logo nora


logo OTON


logo Pilkington


logo Rockfon


logo Saint-Gobain Glass


logo Akzo Nobel Deco


logo Westag & Getalit AG


logo ZUMTOBEL