Zuständiges Amt:
Stadt Dortmund
Umweltamt
Katharinenstraße 12
44122 Dortmund
Das Umweltamt der Stadt Dortmund erstellt entsprechend der Vorgaben der EU-Richtlinie Lärmaktionspläne. Diese Lärmaktionspläne beinhalten Maßnahmen zur Lärmreduzierung und zum Schutz Ruhiger Gebiete. Es findet eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Bearbeitung alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt der Aufstellung statt, oder bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation dementsprechend früher.
Strategische Lärmkarten (bitte Dortmund auswählen)
Aktionsplanung
Stand: Januar 2012