Die errechneten Geräuschpegel aus den Strategischen Lärmkarten werden als Entscheidungskriterium verwendet, ob ein Aktionsplan erstellt wird oder nicht. In der momentanen ersten Phase gelten als Auslösekriterien die Werte
LDEN größer oder gleich 65 dB(A)
bzw.
LNight größer oder gleich 55 dB(A).
Einer der beiden Werte reicht als Auslösekriterium. In zukünftigen Phasen (mittelfristig bis langfristig) sollen diese Werte in zwei Schritten noch um insgesamt 10 dB(A) gesenkt werden.
Die Ausgestaltung der Aktionspläne kann sehr vielfältig sein. Lärm arme Straßenbeläge, Verkehrslenkungen (Verlagerungen von Schwerlastverkehr auf wenig bewohnte Gebiete, Verkehrskonzentrationen auf Hauptverkehrswege), Tempolimits oder auch eine Reduzierung der Fahrbahnen bzw. Fahrbahnbreiten von Straßen, sowie andere Maßnahmenwerden häufig diskutiert. Dabei müssen aber natürlich auch Randbedingungen wie z.B. knappe Haushaltskassen berücksichtigt werden. Im Rahmen von Foren zur Lärmminderungsplanung wird die Öffentlichkeit an der Aktionsplanung beteiligt. Dort diskutieren z.B. Planer, Behördenvertreter, Anwohner und Vertreter von Verbänden (Umweltverbände, Verkehrsverbände) miteinander über konkrete Maßnahmen in den lärmbelasteten Gebieten.